1 Urteil Medenica. Strafverfahren im Kanton Genf. Abwesenheitsverfahren gegen einen Angeklagten, dem ein amerikanischer Richter die Ausreise untersagt hatte. Art. 6 Abs. 1 und Art. 6 Abs. 3 Bst. c EMRK. Recht auf ein faires Verfahren. Recht auf persönliche Teilnahme des Angeklagten. - Die einzelnen Gewährleistungen in Art. 6 Abs. 3 EMRK stellen Konkretisierungen des in Abs. 1 verkörperten Rechts auf ein faires Verfahren dar. Für die Umsetzung dieses Rechts ist die persönliche Teilnahme des Angeklagten an der Hauptverhandlung überaus wichtig. Der Gesetzgeber darf