Urteil J.B. Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen im Verfahren wegen Steuerhinterziehung. Verletzung der EMRK. Art. 6 Abs. 1 EMRK. Recht, nicht zur eigenen Verurteilung beitragen zu müssen. - Das Steuerhinterziehungsverfahren gemäss Art. 132 BdBSt gilt als «strafrechtlich» im Sinne von Art. 6 Abs. 1 EMRK.