Urteil Wettstein. Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich. Verletzung der EMRK. Art. 6 Abs. 1 EMRK. Anspruch auf ein unabhängiges und unparteiisches Gericht. Die in der Schweiz geläufige Praxis, dass Anwältinnen und Anwälte als nebenamtliche Richterinnen und Richter amten, wird nicht in Frage gestellt. Im vorliegenden Fall jedoch vertrat eine der Richterinnen und Richter, die ein vom Beschwerdeführer eingelegtes Rechtsmittel zu behandeln hatten, in einem anderen ihn betreffenden Verfahren als Anwältin die Gegenpartei. Dies berechtigte ihn zu objektiv begründeten Zweifeln, ob diese Richterin über die von Art. 6