Ses dispositions ne confèrent au soumissionnaire aucun droit à l’adjudication d’un projet déterminé. Il manque par conséquent un droit au sens de la Convention. Submissionsverfahren im Kanton Luzern. Unanwendbarkeit der Konvention. Art. 6 Abs. 1 EMRK. Streitigkeiten in Bezug auf zivilrechtliche Ansprüche und Verpflichtungen. - Diese Bestimmung schafft keine neuen materiellen Rechte, die im nationalen Recht keine Grundlage haben; sie bezweckt, jenen Rechten einen Verfahrensrechtsschutz zu verschaffen, von denen mit vertretbaren Gründen behauptet wird, sie seien durch die innerstaatliche Rechtsordnung als solche anerkannt.