Urteil D.N. Überprüfung der fürsorgerischen Freiheitsentziehung. Verletzung der EMRK. Art. 5 Abs. 4 EMRK. Entscheidung durch ein Gericht. - Die Verwaltungsrekurskommission des Kantons St. Gallen stellt ein «Gericht» im Sinne von Art. 5 Abs. 4 EMRK dar.