Instanz ein allfälliger Strafprozess gegen ihn stattfinden würde. Wäre es das Amtsgericht, würde der Schlussbericht des Untersuchungsrichters de facto die Anklageschrift ersetzen. Insofern ist der Untersuchungsrichter, der die Festnahme und die Inhaftierung anordnet, nicht eine gesetzlich zur Wahrnehmung richterlicher Aufgaben ermächtigte Person im Sinne dieser Bestimmung.