Urteil VgT Verein gegen Tierfabriken. Verbot der politischen Werbung am Fernsehen (Art. 18 Abs. 5 RTVG). Verletzung der EMRK. Art. 35 Abs. 3 EMRK. Voraussetzungen der Zulässigkeit einer Beschwerde. Ergänzungen der ursprünglichen Beschwerde können insbesondere den Nachweis betreffen, dass ein Beschwerdeführer alle innerstaatlichen Rechtsmittel erschöpft hat, selbst wenn diese Voraussetzung erst nach Beschwerdeeinreichung, aber in jedem Fall vor der Zulässigkeitsentscheidung erfüllt ist. Art. 1 EMRK. Verantwortlichkeit des Staates für das Handeln von Privaten. - Neben negativen Verpflichtungen können aus den Garantien der Konvention auch positive staatliche Handlungspflichten fliessen, deren