Urteil Kiefer. Gesuch eines österreichischen Staatsangehörigen um Bewilligung einer schweizerischen Invalidenrente. Art. 35 § 1 EMRK. Ausschöpfung des innerstaatlichen Instanzenzuges. Der Gerichtshof hielt es nicht für erforderlich, dass der von einem Anwalt vertretene Beschwerdeführer vor Versicherungsgericht ausdrücklich eine Verletzung von Art. 6 EMRK resp. aArt. 4 BV geltend machte. Im vorliegenden Fall genügte die Rüge, die Behörden hätten nahezu zehn Jahre gebraucht, lediglich um schliesslich festzustellen, dass er überhaupt nicht versichert gewesen sei.