Widerruf einer Bewilligung, eine private Überwachungsagentur im Kanton Genf zu betreiben, wegen enger Verbindungen des beschwerdeführenden Geschäftsführers und der gesamten Agentur zu einer Sekte. Art. 9 EMRK. Religionsfreiheit. Die Frage, ob überhaupt ein Eingriff in diese Bestimmung vorgelegen hat, konnte offen bleiben, da er im Sinne von § 2 gerechtfertigt gewesen wäre; der Bewilligungsentzug basierte auf dem kantonalen Gesetz über den Beruf des privaten Überwachungsagenten, diente der öffentlichen