Ausweisung eines italienischen Staatsangehörigen mit Niederlassungsbewilligung, der zu 39 Monaten Gefängnis wegen Zuwiderhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt wurde. Beschwerde des seit 25 Jahren in der Schweiz lebenden Italieners, seiner dominikanischen Frau sowie ihrer vier- und einjährigen Töchter. Art. 8 § 2 EMRK. Behördlicher Eingriff in die Ausübung des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens.