Anfechtung der Höhe einer Invalidenrente, die von der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (SUVA) auf der Grundlage eines von den SUVA-Ärzten gemachten Gutachtens gewährt wurde. Abweisung des Gesuches um ein medizinisches Gutachten von einem aussenstehenden Arzt. Art. 6 § 1 EMRK. Recht auf ein faires Verfahren. Das Eidgenössische Versicherungsgericht hat auf der Grundlage eines vollständigen Dossiers, welches nicht nur die Meinungen der SUVA-Ärzte, sondern auch von anderen Praktikern enthielt, entschieden und die Gesamtheit der Dokumente in Betracht gezogen. Der Beschwerdeführer hat ausser den vertraglichen Bindungen der Ärzte mit der SUVA keinen Grund hervorgebracht, der objektiv