Verfahren zur Enteignung einer Grundstücksparzelle im Hinblick auf den Bau einer Strasse. Waldfeststellung der Parzelle durch den Tessiner Regierungsrat nach einem lokalen Augenschein, der ohne die Gesellschaft, in deren Eigentum sich das Grundstück befand, und ohne deren Zustimmung stattfand. Abweisung der Beschwerde und des Gesuchs um lokalen Augenschein durch das Bundesgericht. Art. 6 EMRK. Recht auf ein faires Verfahren.