Verfahren betreffend die zwangsweise Hospitalisierung des Beschwerdeführers in einer psychiatrischen Klinik im Kanton Basel-Stadt (Art. 397a ff. ZGB). Art. 5 EMRK. Recht auf Freiheit und Sicherheit. Im vorliegenden Fall konnte offenbleiben, ob diese Bestimmung zur Anwendung kommt, wenn der Beschwerdeführer nur die Nacht in der Klinik hatte verbringen müssen und soziale Kontakte ohne Überwachung hatte unterhalten können.