Beschlagnahme von Schriftstücken in den Geschäftsräumen einer schweizerischen Gesellschaft aufgrund eines belgischen Rechtshilfegesuchs. Ablehnung der Beschwerdelegitimation des Beschwerdeführers, gegen den ein Strafverfahren in Belgien eingeleitet wurde, da er gemäss Art. 21 Abs. 3 IRSG von der Rechtshilfemassnahme weder direkt betroffen war noch ein schutzwürdiges Interesse an deren Aufhebung oder Änderung hatte. Art. 34 (vormals Art. 25) EMRK. Art. 8 des Rechts auf Achtung der Korrespondenz. Opfereigenschaft.