1 Art. 6 § 1 und § 3 Bst. c und d EMRK. Recht auf ein faires Verfahren. Recht auf Zeugenbefragung. Recht auf Beistand eines Verteidigers. - Bestätigung der konstanten Rechtsprechung, wonach es Aufgabe der innerstaatlichen Gerichte ist, die Beweiswürdigung vorzunehmen; der Gerichtshof überprüft lediglich, ob das Verfahren als Ganzes, einschliesslich des Beweisverfahrens, fair gewesen ist. Zwar konnte der Beschwerdeführer ohne sein Verschulden nicht an der Zeugenbefragung teilnehmen, doch spielte dies im konkreten Fall keine Rolle, da andere Beweismittel (in casu eine Videoaufnahme) zu seiner Verurteilung führten. -