zwei verschiedenen Straftatbeständen beurteilt wird. - Diese Bestimmung schliesst eine Beurteilung verschiedener Straftaten durch verschiedene Gerichte nicht aus, selbst wenn diese Straftaten denselben Sachverhalt betreffen; dies vor allem dann nicht, wenn - wie im vorliegenden Fall - die Strafen nicht kumuliert wurden, sondern die geringere Strafe von der höheren absorbiert wurde.