Urteil Oliveira. Strafverfahren wegen eines Verkehrsunfalls. Verurteilung der Beschwerdeführerin zunächst durch das Polizeirichteramt Zürich (Busse wegen Verstosses gegen das Strassenverkehrsgesetz) sowie anschliessend durch die Bezirksanwaltschaft Zürich (Busse wegen fahrlässiger Körperverletzung). Art. 4 Prot. Nr. 7 zur EMRK. Ne bis in idem. - Diese Bestimmung verbietet, dass eine Person wegen der gleichen strafbaren Handlung zweimal verurteilt wird, nicht aber - wie im Fall der Idealkonkurrenz - dass eine Handlung als Verletzung von zwei verschiedenen Straftatbeständen beurteilt wird.