Urteil Kopp. Überwachung der Telefonanschlüsse einer Anwaltskanzlei (Art. 66 Abs. 1bis und Art. 77 BStP) auf Anordnung des Bundesanwalts. Art. 8 EMRK. Anspruch auf Achtung des Privatlebens und der Korrespondenz. - Auch in beruflichen Räumlichkeiten geführte Telefongespräche können unter den Schutz des Privatlebens und der Korrespondenz fallen. - Das Abhören der Telefongespräche stellte einen Eingriff in das Recht des Beschwerdeführers auf Achtung des Privatlebens und der Korrespondenz dar, unabhängig davon, ob später von den Aufnahmen Gebrauch gemacht wurde oder nicht. - Da eine Telefonüberwachung einen schweren Eingriff darstellt, muss die gesetzliche Grundlage besonders