Urteil A. P., M. P. und T. P. Strafrechtliche Verurteilung der Erben zur Zahlung einer Busse für eine vom Erblasser begangene Steuerhinterziehung. Art. 6 § 1 EMRK. Begriff der strafrechtlichen Anklage. Das gegen die Erben geführte Verfahren ist als «strafrechtlich» im Sinne dieser Bestimmung zu qualifizieren, da die Busse eine nicht zu vernachlässigende Schwere sowie einen im wesentlichen strafenden und abschreckenden Charakter aufwies. Auch wurde die Natur der Busse vom BGer als strafrechtlich angesehen.