Urteil Ankerl. Zivilverfahren betreffend die Kündigung eines Mietvertrages, in welchem das erstinstanzliche Gericht von Genf den Verwalter der fraglichen Liegenschaft als vereidigten Zeugen, die Ehefrau des Beschwerdeführers dagegen nur als Auskunftsperson einvernahm. Art. 6 § 1 EMRK. Waffengleichheit. Das Prinzip der Waffengleichheit in Zivilsachen umfasst die Verpflichtung, jeder Partei eine angemessene Gelegenheit zur Stellungnahme in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht und zur