1 des Kantons Basel-Stadt unterliegen alle Fragen einer neuen, kontradiktorischen Verhandlung und sind im Licht der zusätzlichen Angaben zu prüfen, welche die persönliche Anwesenheit des Angeklagten vermittelt. - Wenn ein Gericht jedesmal seine Zusammensetzung ändern müsste, wenn es das Revisionsgesuch einer in Abwesenheit verurteilten Person beurteilt, käme dies einer Benachteiligung derjenigen Angeschuldigten gleich, die von Anfang an erscheinen, und würde die Arbeit der Justiz verlangsamen.