1 Fall Hurtado. Behandlung bei der Verhaftung während einer gewaltsamen polizeilichen Intervention und im Anschluss an diese. A. Art. 49 § 2 und 4 des Reglements des Gerichtshofs (vgl. VPB 58.86A ). B. Ansicht der Kommission. Art. 3 EMRK. Unmenschliche oder erniedrigende Behandlung. -- Damit eine Behandlung unter diese Bestimmung fällt, muss sie eine Mindestschwere erreichen; die Würdigung dieses Minimums ist relativ und hängt von einer Gesamtheit von Umständen ab. -- Die von der Polizei angewendete Gewalt war unter den gegebenen Umständen nicht unverhältnismässig. Bei der Verhaftung des Beschwerdeführers war deshalb keine