Fall Hurtado. Behandlung bei der Verhaftung während einer gewaltsamen polizeilichen Intervention und im Anschluss an diese. A. Art. 49 § 2 und 4 des Reglements des Gerichtshofs. Gütliche Regelung zwischen der Schweizer Regierung und dem Beschwerdeführer. Mangels eines die öffentliche Ordnung betreffenden Interesses an der Weiterführung des Verfahrens konnte der Fall aus dem Register gestrichen werden. B. Ansicht der Kommission (vgl. VPB 58.86B ).