Urteil Imbrioscia. Fehlender Beistand eines Anwalts im Laufe von mehreren Verhören eines Verdächtigen durch die Polizei und den Bezirksanwalt. Art. 6 § 1 und § 3 Bst. c EMRK. -Beide Bestimmungen können auch in den Stadien vor dem Urteilsverfahren zum Zuge kommen, soweit deren anfängliche Missachtung die Billigkeit des Verfahrens ernsthaft gefährden kann. Die Prüfung der gesamten innerstaatlichen Verfahren, einschliesslich des Untersuchungsverfahrens, fördert keine Konventionsverletzung zutage.