Fall Lüdi. Anspruch auf Achtung des Privatlebens und Verteidigungsrechte im Falle des Einsatzes eines Polizeibeamten als Scheinkäufer in der Drogenbekämpfung. Art. 8 § 1 EMRK. Der Einsatz eines Polizeibeamten als Scheinkäufer stellt im konkreten Fall weder an sich noch in Kombination mit einer Telefonüberwachung einen Eingriff in das Privatleben des Betroffenen dar. Art. 6 § 3 Bst. d und Art. 6 § 1 EMRK. Die Verteidigungsrechte des Angeschuldigten sind verletzt, wenn weder der untersuchende noch der urteilende Richter den Scheinkäufer vorgeladen haben und wenn der Angeschuldigte keine Möglichkeit hatte, diesem Fragen zu stellen.