Öffentlich-rechtlicher Gesamtarbeitsvertrag der Schweizerischen Bundesbahnen (GAV SBB). Schutz vor Kündigung. Auflösung des Arbeitsverhältnisses zur Unzeit. Lohnfortzahlung bei Krankheit oder Unfall. Auslegung. Art. 12 Abs. 6, Art. 14 BPG. Art. 56 BPV. Art. 336c OR. - Zur Festlegung der anzuwendenden Auslegungsregeln muss zwischen den schuldrechtlichen und den normativen Bestimmungen eines Gesamtarbeitsvertrages unterschieden werden; auf erstere werden die allgemeinen Auslegungsgrundsätze für vertragliche Regelungen angewandt, auf die letzteren diejenigen für Gesetzestexte (E. 4). Die Regelungen des GAV SBB über den Schutz vor