1 Art. 12 Abs. 6, Art. 14 Abs. 1 und 2, Art. 35 Abs. 2 BPG. Art. 47 Abs. 2 VwVG. - Über eine Beschwerde gegen den Entscheid einer erstinstanzlichen Behörde, in welchem diese als Arbeitgeberin auftrat, urteilt die PRK im vorliegenden Fall in analoger Anwendung von Art. 47 Abs. 2 VwVG, ohne dass es erforderlich ist, über die Frage zu entscheiden, ob die angerufene Instanz in den Anwendungsbereich von Art. 35 Abs. 2 BPG eingreift (E. 1b/cc). - Die Nichtigkeit einer ordentlichen Auflösung des Dienstverhältnisses kann ausgesprochen werden, wenn der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber schriftlich und in glaubwürdiger Weise binnen einer Frist von 30