In der vom Direktor des Bundesamtes B. unterzeichneten Vernehmlassung vom 23. Mai 2003 wurde ausgeführt, dass nicht allein die von X. anlässlich der Sitzung vom 6. März 2003 gemachte Falschaussage zum Entschluss geführt habe, das Arbeitsverhältnis fristlos aufzulösen, sondern eine Mehrzahl von Verfehlungen das Vertrauensverhältnis zunehmend belastet hätten. So wurde beanstandet: der Gebrauch von Dienstwagen ohne Bewilligung, die mehrfache Verletzung der Blockzeiten, unverhältnismässig hohe Natelkosten während des Einsatzes im Ausland, Information von Dritten über eine interne Sitzung, Meinungsumschwung betreffend Rückkehr in die Y. und das Nichterstellen von Rapporten.