Über die Modalitäten der vorliegenden Vereinbarung wird Stillschweigen vereinbart. Die Parteien verpflichten sich, sich jeglicher Äusserungen, welche das private oder wirtschaftliche Fortkommen behindern oder den Ruf der anderen Partei schädigen könnte, zu enthalten. 12. Sollte X. seinen Verpflichtungen gemäss Ziff. 3 und 4 nicht nachkommen, wird das Departement Z. zuviel geleistete Zahlungen nachfordern.» B. Am 29. Juli 2003 erhielt der Bereich Y. von X. ein Arztzeugnis. Darin bescheinigt med. prakt. B., (…), dass X. seit 28. Juli 2003 notfallmässig in seiner Behandlung steht und voraussichtlich für 4-8 Wochen wegen Krankheit ganz arbeitsunfähig ist.