11 der vorliegenden Vereinbarung - informell. 8. Der Bereich Y. des Departementes Z. wird alle an X. adressierte - nicht im Zusammenhang mit dem Departement stehende Post - sei es, dass sie als E-mail oder per Fax/Briefe eingeht, wie z. B. militärische Mitteilungen etc. einmal wöchentlich weiterleiten. Entsprechendes gilt für die Telefonanrufe auf die Geschäftsnummer von X. X. ist dafür besorgt, seine Adressänderung möglichst rasch mitzuteilen.