Im Interesse des wirtschaftlichen Fortkommens und der beruflichen Neuorientierung, finanziert das Departement Z. X. gegen Nachweis der entsprechenden Kosten ein Outplacement bzw. Weiterbildungen mit einem Kostendach bis zu einer Höhe von CHF xx.-. Das Departement Z. bezahlt die Anwaltskosten (inklusive Kostenvorschuss von CHF 3’228.-) von X. (siehe dazu auch Pkt. 10). Die Parteikosten werden innerhalb von 10 Tagen nach Unterzeichnung dieser Vereinbarung fällig. 7. Über die interne und externe Kommunikation hinsichtlich der Aufhebung des Arbeitsverhältnisses verständigen sich die Parteien - unter Beachtung der Ziff. 11 der vorliegenden Vereinbarung - informell.