X. hält ausdrücklich fest, dass er die am 14. Juni 2002 erfolgte Beurteilung seiner Arbeitsleistung vollumfänglich zurückweist. Das Departement Z. erstellt eine Arbeitsbestätigung, die inhaltlich - vor der Unterzeichnung der Vereinbarung - mit X. abgesprochen wird. Die Arbeitsbestätigung wird Zug um Zug mit der Unterzeichnung der vorliegenden Vereinbarung X. übergeben. 6. Im Interesse des wirtschaftlichen Fortkommens und der beruflichen Neuorientierung, finanziert das Departement Z. X. gegen Nachweis der entsprechenden Kosten ein Outplacement bzw. Weiterbildungen mit einem Kostendach bis zu einer Höhe von CHF xx.-.