Aufgrund des Eintritts des neuen Informationschefs erfuhr auch die Funktion von X. eine Veränderung. An einer Besprechung vom 14. Juni 2002 wurde diesem durch A. aufgrund der Beurteilung der Leistungen die Freistellung aus dem Arbeitsverhältnis per 1. Juli 2002 eröffnet. Nach längeren Einigungsversuchen schlossen das Departement Z., vertreten durch dessen Generalsekretär, und X. schliesslich mit Datum vom 18. Oktober bzw. 6. November 2002 folgende Vereinbarung ab: «1. Die Parteien vereinbaren hiermit die Aufhebung des am […] (Vertragsbeginn […]) abgeschlossenen Arbeitsverhältnisses im gegenseitigen Einvernehmen per 31. Juli 2003. 2. X. wurde per 01. Juli 2002 freigestellt.