Wie ihr Name schon sagt, hat die Fachkommission lediglich begutachtende Funktion. Die Beschwerdeinstanz ist an das Ergebnis des Gutachtens nicht gebunden. Allerdings verfügen die Mitglieder der Fachkommission über besondere Fachkenntnisse, so dass die Eidgenössische Personalrekurskommission von deren Beurteilung nur