50 und 51 des Bundesgesetzes vom 20. Dezember 1968 über das Verwaltungsverfahren [VwVG], SR 172.021). 2. Die Beschwerdeführerin stellt einerseits das Begehren, ihre Stelle sei in die 22. Besoldungsklasse einzureihen (mit Endbewertung in der 24. Besoldungsklasse) und (sinngemäss), sie sei rückwirkend per 1. Juli 1999 in die 22. Besoldungsklasse zu befördern.