29. März 2001 schliesst das EPA auf Abweisung der Beschwerde, während das Departement in seiner Vernehmlassung vom 5. April 2001 sinngemäss Gutheissung der Beschwerde beantragt. C. Auf Antrag von X. vom 29. März 2001 erstellte die Begutachtende Fachkommission Gleichstellungsgesetz der Bundesverwaltung am 4. April 2002 ein Gutachten. Darin kommt die Fachkommission zum Ergebnis, sie stelle weder eine direkte noch eine indirekte Diskriminierung der Antragstellerin fest. Aus den Erwägungen: 1.a. (…) b. Nach Art. 58 Abs. 2 Bst.