Mit Eingabe vom 23. Februar 2001 (Poststempel vom 24. Februar 2001) liess X. gegen die Verfügung des Departementes bei der Eidgenössischen Personalrekurskommission (PRK) Beschwerde erheben mit den Anträgen, ihre Stelle sei in der 22. Besoldungsklasse einzureihen und mit der 24. Besoldungsklasse endzubewerten und die Laufbahnreihe 25 der Sozialarbeiter/innen gemäss Beförderungsvorschriften für Ämter der allgemeinen Bundesverwaltung sei dahingehend zu überprüfen, ob aufgrund eines Verwaltungsfehlers eine Diskriminierung dieser Berufsgruppe entstanden sei und ob für diese Berufsgruppe Anspruch auf eine (rückwirkende) Beförderung bestehe. In seiner Vernehmlassung vom