Seit dem 1. Januar 1997 bekleidet sie dieses Amt. Mit Verfügung vom 21. Dezember 1999 hielt das Departement fest, das Pflichtenheft von X. entspreche der 20. Besoldungsklasse und lehnte deren Beförderung in die 21. oder 22. Besoldungsklasse per 1. Juli 1999 ab. Das Departement stützte