7 Klasse zugeordneten Steuersubjekte veranlagt, ohne dass innerhalb ein und derselben Klasse unterschieden würde, ob das zu besteuernde Vermögen oder Einkommen näher beim Maximum oder beim Minimum der Klasse liegt (BGE 100 Ia 329 E. 4b). 6. Der Beschwerdeführer macht zu Recht nicht geltend, er hätte aufgrund des Grundsatzes von Treu und Glauben Anspruch auf die Treueprämie (Art. 9 BV). Weder erfolgte eine entsprechende Zusicherung noch die erforderliche Vertrauensbetätigung (vgl. Ulrich Häfelin/Walter Haller, Schweizerisches Bundesstaatsrecht, 5. Aufl., Zürich 2001, Rz. 825; Häfelin/Müller, a.a.O., Rz. 631 ff.).