b. Dass Angestellte, die am 1. Januar 1997, 1992 oder 1987 in den Bundesdienst eingetreten sind und ihr 5., 10. oder 15. Anstellungsjahr am 31. Dezember 2001 vollendeten, kein Dienstaltersgeschenk bekommen, während diejenigen, welche ihr Arbeitsverhältnis in der Bundesverwaltung am 2. Januar 1997, 1992 bzw. 1987 begonnen haben, eine entsprechende Treueprämie erhalten, bedeutet zweifellos eine Ungleichheit. Jene Angestellten werden jedoch gleich behandelt wie diejenigen, die das entsprechende Anstellungsjahr am 30. Dezember 2001 vollendeten, also ebenfalls vor Inkrafttreten des BPG.