6 eine Treueprämie entstanden wäre, war an diesem Tag noch nicht in Kraft. Damit steht dem Beschwerdeführer grundsätzlich kein Anspruch auf die 10-Jahres-Treueprämie zu. 5.a. Auch unter dem Gesichtspunkt des Willkürverbotes (Art. 9 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999 [BV], SR 101) und des Rechtsgleichheitsgebotes (Art. 8 BV) ist diese Gesetzesauslegung nicht zu beanstanden. Ein Erlass verstösst gegen das Willkürverbot, wenn er sich nicht auf ernsthafte sachliche Gründe stützen lässt oder sinn- und zwecklos ist;