Indem die Treueprämie ein Dank für geleistete Arbeit ist, liegt es nahe, für die Entstehung des Anspruchs auf die Vollendung der massgebenden Dienstjahre abzustellen. e. Was das systematische Element der Auslegung, den Kontext zu anderen Bestimmungen anbelangt, hat das EPA in seiner Stellungnahme vom 17. Januar 2003 zu Recht darauf hingewiesen, dass das Dienstalter - und damit dessen Berechnung - nicht nur für die Frage relevant ist, ob ein Anspruch auf eine Treueprämie besteht, sondern auch für eine ganze Reihe anderer Fragen, beispielsweise für die Berechnung der Dauer der Kündigungsfrist (Art. 12 BPG).