5 der 5 Jahre» verwendet wird. Der hier wesentliche Text der Erläuterungen ist identisch mit dem Kommentar zu dem am 11. September 2000 in die Vernehmlassung gegebenen BPV-Entwurf. d. In zahlreichen Fällen stellt das Bundesgericht ab auf Sinn und Zweck sowie auf die Wertungen, die einer Gesetzesbestimmung zugrunde liegen (BGE 128 I 40 f. E. 3b, BGE 126 II 465 E. 4c, BGE 125 II 199 E. 3e). Zweck der Ausrichtung einer Treueprämie ist es, die Leistung und Treue des Angestellten anzuerkennen (BBl 1998 1684; Entscheid der PRK in Sachen M. gegen das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport [