Weiter wird der Begriff «bis zur Vollendung» verwendet («bis zur Vollendung des 45. Anstellungsjahres») und damit die Betonung auf die Zeit vor der Vollendung des 45. Anstellungsjahres gelegt. Im französischen Text wird das Verb «accomplir» verwendet («accompli 45 années de travail»); damit stellt sich die gleiche Problematik wie im deutschen Text. Dasselbe gilt auch für die italienische Version «compiuto il 45o anno d’impiego». In diesem findet sich auch der Begriff «ogni 5 anni». Art. 52 Abs. 1 VBPV kombiniert für den Zeitpunkt der Fälligkeit die beiden Ausdrücke («nach Vollendung»), der französische Text verwendet das Verb «accomplir» und der italienische Text «al compimento».