Kommt die PRK nämlich zum Schluss, dass der Anspruch innerhalb der betreffenden Dienstjahre entsteht, das heisst im vorliegenden Fall am letzten Tag der 10-Jahres-Periode, steht dem Beschwerdeführer kein Anspruch zu, weil am 31. Dezember 2001 das BPG noch nicht in Kraft war und es nach dem damals geltenden Beamtengesetz vom 30. Juni 1927 (BtG, BS 1 489) nach 10 Jahren kein Dienstaltersgeschenk gab. Umgekehrt: Ergibt die Auslegung der zur Diskussion stehenden Bestimmungen, dass der Anspruch auf eine Treueprämie am Tag nach Beendigung der entsprechenden Anstellungsjahre entsteht, ist dem Beschwerdeführer die Treueprämie auszurichten, unabhängig davon, ob sie