3 Übergangsrecht über den vorliegenden Anspruch, sondern die Auslegung von Art. 73 BPV bzw. Art. 52 der Verordnung des EFD vom 6. Dezember 2001 zur Bundespersonalverordnung (VBPV, SR 172.220.111.31). 3.a. Die entscheidende Frage ist, wann der Anspruch auf eine Treueprämie entsteht. Nach Meinung des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) und des EPA ist der letzte Tag des Jubiläumsjahrs entscheidend. Das EPA hat diese Auffassung auch in der Verlautbarung von Peter Helbling vom 16. November 2001 festgehalten. Ebenfalls ist dies die im Memorandum «Dienstaltersgeschenk (DAG) / Treueprämie» der Human Resources Konferenz wiedergegebene Meinung.