der Überführungsverordnung BtG-BPG noch im BPG und auch nicht in der BPV vorgesehen. Wie das EPA in seiner Eingabe vom 17. Januar 2003 richtig ausführt, ist auch keine Vorwirkung des neuen Rechts gegeben; eine solche ist unzulässig (Häfelin/Müller, a.a.O., Rz. 347 f.). Damit entscheidet nicht das