Ulrich Häfelin/Georg Müller, Allgemeines Verwaltungsrecht, 4. Aufl., Zürich 2002, Rz. 342). Die Frage, ob der unechten Rückwirkung wohlerworbene Rechte entgegen stehen (Häfelin/Müller, a.a.O., Rz. 342), muss nicht geprüft werden, da vermögensrechtliche Ansprüche von Beamten - und öffentlich-rechtlichen Angestellten - in der Regel keine wohlerworbenen Rechte darstellen (Bundesgericht in Schweizerisches Zentralblatt für Staats- und Verwaltungsrecht [ZBl] 2001 321 und dort zitierte Entscheide). Art. 4 Überführungsverordnung BtG-BPG sieht somit bezüglich der Anrechnung altrechtlicher Anstellungsjahre lediglich eine unechte Rückwirkung vor; eine weitergehende - echte - Rückwirkung ist weder in