Zusammenfassung des Sachverhalts: A. X wurde mit Verfügung vom 9. September 1991 als wissenschaftlicher Beamter in der Abteilung Y der allgemeinen Bundesverwaltung eingestellt. Stellenantritt war der 1. Januar 1992. Am 20. November 2001 erfolgte die Unterzeichnung des öffentlich-rechtlichen Arbeitsvertrages per 1. Januar 2002 gemäss Art. 2 Abs. 2 der Verordnung vom 3. Juli 2001 über die Überführung der nach dem Beamtengesetz begründeten Dienstverhältnisse in Arbeitsverhältnisse nach dem Bundespersonalgesetz (Überführungsverordnung BtG-BPG, SR 172.220.111.1).