l’entrée en vigueur, reçoit une telle prime (consid. 5a). Art. 73 BPV. Treueprämie. Entstehung des Anspruchs. - Grammatikalische Auslegung von Art. 73 BPV im Zusammenhang mit Texten in den drei Amtssprachen (E. 4a-c). - Der Anspruch auf eine Treueprämie entsteht bei Vollendung des entsprechenden Dienstjahres, beispielsweise also am letzten Tag der 5-Jahres-Periode (E. 4). - Im Hinblick auf die Neuregelung der Treueprämien drängt sich der 31. Dezember 2001 als Stichtag auf. Wer die 5-, 10- oder 15-Jahresperiode vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes vollendet hat, erhält keine Treueprämie, wer sie hingegen erst nach Inkrafttreten vollendet, erhält eine solche Prämie (E. 5a).